Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermines in Jahnsdorf

Dipl.-Ing. (FH) Arndt Just, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Stollberger Straße 33, 09221 Neukirchen
Tel. 0371 2804630, vermessung-just.de

Geschäftszeichen: 26047
Verfahrensgrenze des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
„Tor zum Erzgebirge“ (210163) in der Gemarkung Niederdorf und Pfaffenhain
Teilbereich: AS Stolberg Ost, Auffahrt RF Hof bis Bahnübergang S258 Pfaffenhain

Die Grenzen der Flurstücke in der

Gemeinde Niederdorf, Gemarkung Niederdorf

272/3, 273/3, 277/22, 277/24, 277/33, 277/42, 286/14, 286/18, 286/4, 286/7, 286/8, 290/1,
302/4, 304/1, 310/3, 314/3, 321/8, 326/22, 369/2, 369/3, 372, 429, 430, 436, 437, 442/b,
461, 462, 467/a, 468, 483/c, 484/b, 500/b, 500/d, 502/a, 513/a, 810/d, 815/18, 815/19,
843/3, 857, 858, 860/1

Gemeinde Jahnsdorf, Gemarkung Pfaffenhain

79, 97, 112/1, 129/4, 332, 340, 343/9

sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und
Katastergesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist, in der jeweils
gültigen Fassung bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im
Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Die jeweiligen Eigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte der oben genannten
Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im
§ 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den
entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und
Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des
Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu
äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung zur Bestimmung der
Verfahrensgrenze des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
„Tor zum Erzgebirge“ (210163)

Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster
festgelegt bzw. die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in
die Örtlichkeit übertragen werden.

Der Grenztermin findet am Montag, dem 26.10.2026 um 09:00 Uhr
in Niederdorf, Parkplatz Einmündung Schachtweg/Chemnitzer Straße statt.

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch
durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine
von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Sollte es Ihnen oder einem Bevollmächtigten nicht möglich sein, an diesem Termin
teilzunehmen, bitte ich um kurze Rückmeldung.

Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder die Anwesenheit
eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

Neukirchen, den 03.09.2026

gez. Arndt Just
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur